Die nachfolgenden Fragen wurden von Eltern der Franziskusschule über die Elternvertreter:innen eingereicht und vom Erzbistum Berlin als Schulträger beantwortet. Die Fragen wurden nur bei Tipp- und anderen Schreibfehlern verändert.
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und informiert über die Entwicklung in der Bau- und Schulentwicklung am Standort katholische Schule Sankt Franziskus. (Stand: Juni 2024)
1. Lehrkräfte Der Lehrermangel ist ein Problem, das derzeit alle Schulen betrifft, und kein Spezifikum der Franziskusschule. Derzeit laufen intensive Gespräche mit allen Lehrkräften an den katholischen Schulen über einen Ausgleich zur Möglichkeit der Verbeamtung im Land Berlin. Die Tarifregelungen des TV-L wurden übernommen. Weitere Zahlungen, um die Arbeit an unseren Schulen attraktiv zu machen, sind im Gang. Nein, da dies eine ungerechtfertigte Sonderstellung der Lehrkräfte an der Franziskusschule bedeuten würde. Auch an anderen Schulen gibt es – wenn auch aus anderen Gründen – sehr schwierige personelle und bauliche Herausforderungen, die nicht überall in gleicher Weise kompensiert werden könnten. Die Lehrkräfte werden aber in besonderer Weise durch Deputatsermäßigungen unterstützt, wenn sie sich über das normale Maß hinaus an der weiteren Schulentwicklung engagieren. Alle Mitarbeiter:innen besitzen eine Arbeitsplatzgarantie. Seit Anfang des Schuljahres gibt es intensive Gespräche mit den Lehrkräften über mögliche Zukunftsperspektiven. Vor Ende des Halbjahres erhalten alle Lehrkräfte, die zum kommenden Schuljahr nicht mehr an der Franziskusschule eingesetzt werden können, konkrete Alternativangebote. Die Lehrkräfte selbst konnten Wünsche äußern, an welche katholische Schule sie gerne wechseln würden, falls dies notwendig ist. Bislang gab es eine Kündigung (OS), die einen direkten Bezug zu den Veränderungen am Standort hat. Natürlich machen sich alle Kolleg:innen Gedanken um die eigene Zukunft. Darüber ist die Schulleitung mit dem Kollegium in regelmäßigem Austausch. Die Gesprächsangebote mit dem zuständigen Schulrat werden wahrgenommen. Die Gespräche sind sehr transparent, die Bedarfslage am Standort wird offen kommuniziert, um die Unterrichtsqualität für die nächsten 5,5 Schuljahre zu sichern. Die zuständigen Schulaufsichten unterstützen die Kolleg:innen nach Möglichkeit bei den individuellen Wünschen und Zukunftsperspektiven nach dem Verlassen der Franziskusschule. Auch für das Kollegium bedeutet die Entscheidung zum Standort viele Veränderungen. Daher ist es verständlich, dass diese Information zu einer anfänglichen Verunsicherung geführt hat. Eine Veränderung der Motivation, ein Motivationsabfall etwa, ist nicht zu beobachten. Es wird weiterhin unterrichtet, es finden Klassenfahrten, Ausflüge, Projekte etc. statt. Wir können derzeit feststellen, dass auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Franziskusschule ein hohes Engagement besteht. So hat am 11. Januar2024 ein Kick-off für die Weiterarbeit in 7 verschiedenen Entwicklungsprojekten der pädagogischen Konzeption stattgefunden. Sie sind durchweg mit engagierten Lehrkräften besetzt sind, die dafür auch Abminderungsstunden erhalten. Nein. Der Unterrichtsausfall ist Folge eines erhöhten Krankenstandes an der Franziskusschule. Aktuell ist ein besonders hoher Krankenstand in allen Berufsbranchen zu beobachten. Den Medien ist zu entnehmen, dass Statistiken der Krankenkassen dies bestätigen. Es ist also keine Besonderheit der Lehrerschaft der Franziskusschule. Gleichzeitig ist ein wesentlich erhöhter Krankenstand bei der Schülerschaft zu verzeichnen. Der Unterrichtsausfall bewegt sich auch im Vergleich mit anderen katholischen Schulen auf einem absolut vergleichbaren Niveau. Die Corona- und Grippesituation bedingt diesen Ausfall ebenso mit wie die problematische Situation des allgemeinen Lehrkräftemangels. Um auch für die gesunden Lehrkräfte keine Überforderungssituation zu schaffen, können auch diese nicht über das Maß hinaus zu Vertretungen herangezogen werden. Derzeit planen wir den Unterricht und den Personaleinsatz für die kommenden zwei bis drei Jahre. Daraus ergeben sich auch die Perspektiven für die Lehrkräfte. Sollten in bestimmten Fachbereichen Abgänge von Lehrkräften zu verzeichnen sein, werden wir diese Lücken durch Neubesetzungen auffüllen. Dies ist ein ganz normaler Vorgang, da es im Personalbereich an Schulen jedes Jahr Zu- und Abgänge gibt. Diese kennt man im Regelfall rechtzeitig, so dass nachgesteuert werden kann. Mit den Lehrkräften werden auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt: als Einzelgespräche wie auch mit dem gesamten Kollegium. Bei der Schulentwicklung der Franziskusschule werden die Lehrkräfte intensiv beteiligt und durch Abminderungsstunden für ihren Einsatz honoriert. Neben der besonderen Situation an der Franziskusschule existiert derzeit parallel dazu die Problematik der tariflichen Auseinandersetzungen rund um den Nachteilsausgleich (für die Verbeamtung im Land) und die Hauptstadtzulage. Hier muss eine Lösung im Rahmen des „Dritten Weges“ gefunden werden. Gespräche hierzu laufen derzeit sehr intensiv. Diese Aussage stimmt nicht. Den Lehrer:innen wurde eine Teilnahme an der Demonstration nicht untersagt.1.1 --- Wie werden Lehrkräfte inmitten des Lehrermangels gehalten?
1.2 --- Sind Prämien oder Sonderzahlungen geplant?
1.3 --- Was wird aus den engagierten Lehrkräften der KSSF, wenn die Schülerzahlen nun deutlich früher und schneller reduziert werden als bisher geplant – und es zudem zusätzlich zu zahlreichen vorzeitigen Schulwechseln derjenigen Schülerinnen und Schülern kommen wird, die das Abitur anpeilen?
1.4 --- Gab es bereits Kündigungen bzw. deren Ankündigung seitens der Lehrer?
1.5 --- Wie schätzen Sie die Motivation der Lehrer nach der Informationsveranstaltung des EBO am 10.11. ein?
1.6 --- Ist der aktuell hohe Unterrichtsausfall eine Reaktion auf die Schließung?
1.7 --- Was passiert, wenn mehr Lehrer die Schule verlassen als geplant? Wo ist eine kritische Größe, bei der Unterricht eingeschränkt werden muss bzw. nicht mehr stattfinden kann? Welche Konzepte gibt es, Lücken in der Lehrerschaft aufzufüllen?
1.8 --- Die Lehrkräfte fühlen sich nicht mitgenommen und informiert. Der Verweis, dass mit allen Lehrkräften gesprochen werde, reicht nicht aus! Es ist auch unter den Lehrkräften sehr viel Vertrauen verloren gegangen. Welche Maßnahmen unternimmt das Erzbistum, um Vertrauen wieder aufzubauen?
1.9 --- Warum wurde den Lehrkräften doch recht deutlich untersagt, an der Demo teilzunehmen? Was ist das für ein Verständnis von Grundrechten?
2. Qualität, Unterricht und kritische Masse Das Schulleben wird sich sicherlich von Jahr zu Jahr ändern und anpassen müssen. Dennoch ist es unser Ziel, den Schulbetrieb so zu gestalten, dass die Kinder sich (trotz der sich ändernden äußeren Rahmenbedingungen) an eine schöne und gute Schulzeit erinnern werden. Neben dem geregelten Schulbetrieb halten wir weiterhin an Klassenfahrten, Chorauftritten, Projekten, Ritualen im Kirchenjahr und weiteren Angeboten fest. Die Bildungsqualität wird durch das pädagogische Personal sichergestellt. Der Schwimmunterricht wird an der Grundschule bis einschließlich zum Schuljahr 2025/2026 angeboten werden. Nach jetzigem Stand und nach Rücksprache mit den unterrichtenden Kolleg:innen kann der Schwimmunterricht bis dahin angeboten werden. Wir gehen davon aus, dass wegen der veränderten Lage einige Schüler:innen des jetzigen 9. Jahrgangs bereits im Sommer 2024 die KSSF verlassen werden. Eine Zusammenlegung erfolgt nie grundlos, sie ist immer schulorganisatorisch begründet. Für die Grundschule gilt: Nach der Zusammenlegung sollte die Schüler:innenzahl von 28 nicht überschritten werden. Auch die pädagogische Sinnhaftigkeit einer Zusammenlegung wird im Auge behalten. Die Angabe einer bestimmten Schüler:innenzahl macht in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Ja, diese werden nach den geltenden Regelungen weiterhin durchgeführt. Die Schulchöre gehören zum festen Bestandteil des Schullebens an der Franziskusschule. Voraussetzung ist ausreichend interessierte Schüler:innen und qualifiziertes Personal. Für unsere jetzigen Erstklässler:innen gibt es die Möglichkeit der Übernahme einer Patenschaft für jüngere Schüler:innen tatsächlich nicht mehr. Der Patronatstag soll weiterhin gefeiert werden. Mit einer kleineren Schulgemeinschaft wird er in der Durchführung eventuell angepasst werden müssen. Eine Kooperation mit anderen katholischen Schulen ist nicht angedacht, da die Schulen eigene Patronatstage feiern. Nach jetzigem Planungsstand kann der Fachunterricht ganz normal angeboten werden.2.1 --- Gibt es einen Plan, wie über die Qualität des Unterrichts hinaus das Schulleben aufrechterhalten werden kann, in einer Schule, die von Jahr zu Jahr leerer wird?
2.2 --- Wie kann die Bildungsqualität beibehalten werden? Kann Fachunterricht wie Schwimmunterricht erteilt werden?
2.3 --- Ab welcher Schüleranzahl würden Klassen zusammengelegt?
2.4 --- Können weiterhin Klassenfahrten stattfinden?
2.5 --- Wird es den Chor weiterhin geben können?
2.6 --- Wie soll das Patenschaft-System weiter laufen, wenn keine Kinder nachkommen?
2.7 --- Wie sollen die Patronatstage stattfinden? Wird es Kooperationen mit anderen katholischen Schulen geben, um so für Ersatz zu sorgen?
2.8 --- Wie kann der Fachunterricht stattfinden für die 4., 5. und 6. Klassen? Wird es dafür genug Lehrer geben?
3. Ausweichkapazität/Schulwechsel Die Suche nach Ausweichgebäuden bzw. einem Ausweichgrundstück beispielsweise für eine Containerlösung wird intensiv betrieben. Erste Gebäude konnten besichtigt werden, erwiesen sich aber als nicht geeignet. Grundsätzlich wird eine Ausweichlösung eher für den Zeitraum ab 2026/27 angestrebt, da es mit einer kleineren Schüler:innenzahl wahrscheinlicher erscheint, ein Gebäude zu finden. Auch eine getrennte Lösung für Grund- und Oberschule wird geprüft. Senat und Bezirk sind angefragt, sehen derzeit aber keine Möglichkeiten. Informationen zu den Geschäftspartnern werden nicht erteilt. Die Aufnahme für den Übergang von Klasse 10 in die Oberstufe wurde mit den betreffenenden Eltern in einem eigenen Elternabend besprochen. Die Aufnahme an die Schule ist grundsätzlich den einzelnen Schulleitungen überlassen. Diese sind aber natürlich über die Situation an der Franziskusschule informiert und nehmen die Schüler:innen, die wechseln, nach Einzelprüfung und nach den örtlichen Möglichkeiten bevorzugt auf. Dies kann nicht grundsätzlich und nicht über mehrere Jahre hinweg zugesagt werden. Für das kommende Schuljahr 2024/2025 konnten sicher 30 von ca. 40 Jugendlichen ein Übergang an eine Katholische Schule zugesagt werden. Für das kommende Schuljahr werden entsprechende Lösungen angestrebt. Dies erfolgt nach den Kriterien der Schule für die Schüler:innenaufnahme. Grundsätzlich ist sehr entscheidend, ob eine Schulkarriere in der Oberstufe erfolgversprechend verlaufen kann. Für die jetzigen 10. Klassen wurde ein Vorgehen erarbeitet und mit den Eltern in einem Sondertermin erörtert. Alle Schüler:innen der Franziskusschule können den nächstliegenden Schulabschluss an ihrer Schule absolvieren. Für den Übergang an eine andere katholische Schule gelten die Aufnahmebedingungen der dortigen Schule. Neben den Geschwisterkindern der jeweiligen Schule erfahren allerdings die Franziskus-Schüler:innen sicher eine bevorzugte Behandlung. Dies ist aber für jeden Fall eine Einzelentscheidung. Dies ist aus räumlichen Gründen auch an anderen Schulen nur schwer zu realisieren. Hier handelt es sich um interne Geschäftsprozesse. Ja, Ausweichmöglichkeiten wurden geprüft und werden weiter verfolgt. Für die Aufnahme an einer staatlichen Schule müssen sich die Eltern an die jeweilige staatliche Schule wenden. Die Senatsverwaltung ist immer aktuell über die Situation an der Franziskusschule informiert und kennt die möglichen Schüler:innenzahlen, die ggf. einen Schulplatz brauchen. Dies hängt aber wiederum sehr stark vom Wahlverhalten der Eltern ab, ob diese bspw. das Angebot der Franziskusschule zur Einrichtung einer 11. Klasse wahrnehmen oder nicht. Dies wurde mit der Sankt Marienschule intensiv erörtert und geprüft und die Verantwortlichen sehen, aus verschiedenen Gründen (die u.a. auch mit dem Unterricht im Container zusammenhingen), derzeit keine Möglichkeit, mehr Plätze als die in Aussicht gestellten anzubieten. Dies gilt für das kommende Schuljahr 2024/2025. Für das Schuljahr 2025/2026 werden wir diese Frage mit den Verantwortlichen zusammen erneut prüfen. Für die jetzigen 9. und 10. Klassen besteht eine Beschulungsmöglichkeit an der Franziskusschule. Ein Schulwechsel ist daher kein Muss und es gelten die normalen Aufnahmeregeln an den katholischen Schulen. Diese können eine Beschulung lediglich im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten realisieren. Die Vorgaben für den Laufbahnwechsel zum Gymnasium kann man unter beigefügtem Link finden und das ist alles andere als einfach (https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/sekundarstufe-i-verordnung.php). Dies kann nicht verbindlich zugesagt werden. Derzeit sind im Hinblick auf die Oberstufen die konkreten Perspektiven für das Schuljahr 2024/2025 geplant und kommuniziert. Weitere Informationen können frühestens im Herbst 2024 erfolgen. Ja, das ist denkbar. Die schulischen Leistungen müssen hierfür aber sehr gut sein, da der Sprung von einer ISS an ein Gymnasium für die meisten Schüler:innen sehr herausfordernd ist. Senat bzw. Stadtbezirke verfolgen bei der Schulsanierung das Konzept sog. „Drehscheibenschulen“. Für die Sanierung der Franziskusschule wurde ein solches Konzept angedacht. Mögliche Schulgebäude wurden besichtigt, jedoch aus verschiedenen Gründen als nicht geeignet eingestuft (ungünstiger Standort, zeitliche Verzögerungen wegen notwendiger Sanierung vor Nutzungsaufnahme). Diese Entscheidung werden wir im Herbst 2024 fällen und kommunizieren. Die Planungsübersicht für den Abbau der Klassen wurde dem Elternrat vorgelegt und kommuniziert. Die Möglichkeit für den Übergang an andere katholische Schulen besteht. Franziskus-Schüler:innen sollen hier bevorzugt behandelt werden. Die Entscheidung darüber ist aber eine Einzelfallentscheidung, die jeweils bei der aufnehmenden Schule liegt. Eine Beurlaubung kann die Franziskusschule nicht ausstellen. Folgendes bietet sich an: Möglichkeit 1: Nach der 10. Klasse neue Schule suchen. Wenn an der neuen Schule die Aufnahme erfolgt ist, kann diese die Beurlaubung aussprechen. Nach Rückkehr aus dem Ausland kann die Schullaufbahn an dieser neuen Schule fortgesetzt werden. Möglichkeit 2: Nach der 10. Klasse das Auslandsjahr durchführen und nach Rückkehr eine Schule suchen, wo die Schullaufbahn fortgesetzt werden kann (ist aber risikoreicher). Die Schulleitung der Franziskusschule steht für Einzelberatung zur Verfügung. Die Optionen sind unverändert und es gab sie schon immer. Es muss eine katholische, staatliche oder andere private Schule ausgewählt werden, die einen Anfängerkurs in der 2. Fremdsprache in der Oberstufe ab 11. Klasse anbietet. Das hängt von vielen verschieden Faktoren, die schon immer die Einrichtung eines Leistungskurses an der Franziskusschule bestimmt haben. Sehr kleine Kurse werden einer Einzelprüfung unterzogen. Kriterium: Ist zu erwarten, dass der Kurs stabil und risikolos bezüglich Teilnehmerzahl und Fachlehrer:innenausstattung bis zum Abitur angeboten werden kann. Hierzu gibt es eine klare Aussage des Trägers, nämlich dass jede:r Schüler:in den jeweils nächsten Abschluss an der Franziskusschule machen kann, also die Grundschüler:innen bis zum Ende der 6. Klasse, die ISS-Schüler:innen bis zum Ende der 10. Klasse und die Oberstufenschüler:innen bis zum Abitur. Wenn die Wiederholungsstufe nicht mehr angeboten wird, so können diese Kinder die Klasse an der Franziskusschule nicht wiederholen. Sollte es zu diesem Fall kommen, so werden wir mit den betreffenden Schüler:innen und Eltern nach Lösungen suchen bzw. die Familie bei der Suche nach einem geeigneten neuen Schulplatz im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Den bilingualen Zug gab es nie in der Oberstufe bis zum Abitur an der Franziskusschule! Der bilinguale Zug endet mit der 10. Jahrgangsstufe und dem damit verbundenen Zertifikat als Ergänzung zum Abschlusszeugnis der 10. Klasse. Dem Erzbistum Berlin ist bekannt, dass die Franziskusschule in allen Schulteilen einen ausgezeichneten Ruf besitzt. Dies wird uns auch von Seiten Bezirk und Senat regelmäßig bestätigt und ist ein wesentlicher Grund für das Erzbistum, erhebliche Summen in die Sanierung des Schulstandortes zu investieren. Laut geltenden Regelungen würden bei einem Schulwechsel die neuen Verträge mit der jeweils dann geltenden Schulgeldordnung abgeschlossen werden. Der Träger arbeitet derzeit intensiv daran, für die Franziskusschule hier eine rechtssichere Ausnahmeregelung zu finden.3.1 --- Wie ist der aktuelle Stand bei der Suche nach einem Ausweichgrundstück? Welches Maklerbüro kümmert sich? Wurden der Senat und der Bezirk dazu befragt?
3.2 --- Werden Kinder der KSSF beim Wechsel in die Oberschule an anderen katholischen Schulen bevorzugt aufgenommen?
3.3 --- Bekommen die Kinder der jetzigen 8. Klasse nach der 10. Klasse und der Zulassung zur Oberstufe alle einen Platz auf einer anderen katholischen Schule in Berlin?
3.4 --- Falls das nicht so sein wird: Wie wird über eine Aufnahme entschieden?
3.5 --- Können unsere Kinder an einer anderen Schule schon jetzt „eingeplant“ werden?
3.6 --- Kann eine andere Schule aus dem Bistum einen ISS-Zweig anbieten, in den die Kinder aus der KSSF wechseln können (für 5-6 Jahre)?
3.7 --- Kann uns das Erzbistum die Ergebnisse einer Prüfung für Containerlösungen mitteilen/zeigen?
3.8 --- Wurden Ausweichstandorte als Alternative zur Schließung geprüft?
3.9 --- Wie werden Sie den betroffenen Familien bei der Suche nach einem Platz in der Oberstufe einer nahegelegenen Schule innerhalb des Bezirks helfen?
3.10 --- Warum können Sie uns nicht zumindest anbieten, dass Salvator und St. Marien zusätzliche Klassen aufmachen?
3.11 --- Alle Schulen, bei denen wir bislang nachgefragt haben sagen einstimmig, dass sie in den jetzigem 9. und 10. Klassen keinen einzigen Platz mehr frei haben.
3.12 --- Wäre perspektivisch für unsere jetzt 8. Klasse nach der 10. Klasse ein Wechsel an eine kath. ISS mit gym. Oberstufe als geschlossener Klassenverband möglich?
3.13 --- Ist nach der 10. Klasse an der KSSF ein Wechsel in die 11. Klasse eines kath. Gymnasiums möglich? Falls nein, wäre hier eine Öffnung denkbar?
3.14 --- Gäbe es ein Ausweichgrundstück, könnte die Schülerschaft zusammen bleiben. Wird der Plan verfolgt? Welche Maklerbüros wurden kontaktiert?
4. Weitere Schulkarriere Sekundarstufe4.1 In Ihrem Schreiben vom 13.10.2023 heißt es: „Über die erneute Bildung einer solchen 11. Klasse zum Schuljahr 2025/2026 können wir derzeit noch nicht entscheiden.“
4.2 --- Wir sollten uns eine klare Planungsübersicht (die diesmal auch verlässlich sein muss) geben lassen, wie das Erzbistum sich den weiteren schulischen Werdegang unserer Kinder konkret vorstellt.
4.3 --- Ist für unsere jetzt 8. Klasse nach Beendigung der 10. Klasse ein Auslandsjahr möglich, während dessen man weiterhin an der KSSF eingeschrieben ist? Physisch ist das Kind dann ja nicht mehr vor Ort im Gebäude. Der Schulwechsel würde dann nach Rückkehr vom Auslandsjahr erfolgen. Oder ist der Schulwechsel vor Beginn des Auslandsjahres erforderlich?
4.4 --- Welche Optionen/ Aussichten gibt es für Schüler, die erst die zweite Fremdsprache in der 11. Klasse dazu nehmen werden? Die Auswahl an Schulen ist leider sehr einschränkt.
4.5 --- Wie breit wird das Angebot an Leistungskursen in der Oberstufe sein?
4.6 --- Ab welcher Schüleranzahl würden Klassenstufen ganz wegfallen oder anders formuliert, würde wirklich noch Unterricht angeboten, wenn es z.B. nur noch 10 Schüler in einer Klassenstufe gibt.
4.7 --- Was passiert mit Schülern, die nicht versetzt werden und die Wiederholungsklassenstufe nicht mehr angeboten wird?
4.8 --- Wird ein englischer Zug bis zum Abitur weiterhin existieren? Wenn nein, was passiert mit den Schülern, die sich zurzeit in einem englischen Zug befinden?
4.9 --- Ist dem Erzbistum bekannt, dass der gute Ruf der KSSF vor allem von der Grundschule ausgeht?
5. Schulvertrag und Schulgeld5.1 --- Welche Summe Schulgeld müssen Eltern, deren Kinder wegen der Schließung der KSSF an eine andere Schule des Bistums wechseln, künftig zahlen?
6. Nachschulische Betreuung Wir sind mit den Horten in einem intensiven Austausch und in der Planung der kommenden Jahre. Derzeit gehen alle Beteiligten davon aus, dass der Hortbetrieb bis zum Ende des Unterrichtsbetriebes gewährleistet werden kann. Sollte es dazu kommen, dass eine Betreuung im Nachmittagsbereich weder durch unseren Kooperationshort noch durch die Schülerläden angeboten werden kann, so wird eine Betreuung in den Räumen der Schule mit dem schulischen Personal sichergestellt – mit Unterstützung der Malteser. Bis zum Umbau werden die Malteser weiterhin im Vormittags- und Nachmittagsbereich tätig sein. Das Personal wird entsprechend der Schüler:innenzahl angepasst. Beim Personal der Malteser handelt es sich überwiegend um Studierende und FSJ-er:innen. Diese werden von vornherein auf Zeitvertragsbasis eingestellt. Entsprechend der Entwicklung der Schüler:innenzahlen an der Franziskusschule können die Personalressourcen somit vorausschauend geplant werden. Die Frage, ob die Horte weiterhin bestehen können und was mit den Horterzieher:innen passiert, richtet sich an die Horte selbst. Die Schulaufsicht und die Hort-/Schülerladenleitungen sind im hierzu Austausch.6.1 --- Kann die Betreuung in den Horten bis zum Ende der Grundschulzeit garantiert werden?
6.2 --- Was passiert mit den Maltesern bis zum und während des Umbau?
6.3 --- Wie sieht die gesicherte Nachmittagsbetreuung aus? Können die Horte weiterhin bestehen? Was ist mit den Horterziehern?
7. Generelle Planung Die Planungssicherheit für die Eltern ist mit dem Klassenplan für die nächsten Jahre, der dem Elternrat vorgestellt wurde, gegeben. Alle Schüler:innen können, so die Zusicherung, den nächsten Schulabschluss an der Franziskusschule machen. Ein Übergang an eine andere katholische Schule wird im Rahmen der jeweiligen Gegebenheiten ermöglicht. Die Schulleitungen der katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums sind gehalten, Franziskusschüler:innen vorrangig zu behandeln. Dies ist schon an einigen Schulen realisiert worden. Dieses Angebot ist aber jeweils eine Einzelfallentscheidung der aufnehmenden Schule. Nachdem zunächst vor allem die Situation der Grundschule betrachtet wurde und die Zusage erfolgte, dass alle Grundschüler:innen bis zum Ende ihrer Grundschulzeit an der Schule bleiben können, musste überlegt werden, wie sich dies in Bezug auf die weiterführenden Schulklassen verhält. Angesichts der baulichen Situation wurde beschlossen, das Angebot so zu gestalten, dass alle Schüler:innen den jeweils nächsten Abschluss an der Franziskusschule machen können, danach aber die Schule wechseln müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Schulbetrieb Zug um Zug in die am besten dastehenden Gebäudeteile verlagert werden kann und ggf. ein Umzug (mit reduzierter Schüler:innenzahl) möglich wird. Die Planung befindet sich aktuell in LPH 2 (Vorentwurf). Der Bauantrag wird in LPH 4 (Genehmigungsplanung) erarbeitet und beim Bauamt eingereicht. Das Projektmanagement befindet sich derzeit im Zeitplan. Grund hierfür ist der bauliche Zustand. Die baulichen Missstände sind bereits längere Zeit bekannt. Zunächst wollte man die notwendigen Baumaßnahmen auf die Ferienzeiten beschränken. Erfahrungen an anderen Schulen zeigen, dass ein solches schrittweises Vorgehen deutliche Nachteile mit sich bringt, sowohl finanziell als auch organisatorisch: Bauzeit, Nutzungseinschränkungen, Sicherheit, Lärmbelästigungen etc. Eltern sind bei Investitionsentscheidungen über die Schulen des Erzbistums nicht beteiligt (Rahmenschulordnung RSO §3(7) vom 01.01.2013 sowie Schulgremienordnung SGrO vom 01.08.2016). Der allgemeine Bauzustand der Schule – beispielhaft zu nennen sind die Stahlbetonfassaden, die ELT-Anlagen und die Hausalarmanlage/HAA) – macht ein sofortiges Handeln erforderlich. Der zeitliche Aufschub der Sanierungsmaßnahme mit einem geplanten schrittweisen Abbau der Schülerzahlen ist ein Zugeständnis an die Gebäudenutzer und mangels Alternativen notwendig. Aus baufachlicher Sicht sollte jedoch mit dem Bau frühestmöglich begonnen werden, möglichst schon im August 2027, besser im August 2026. Im Elternbrief am 30.06.2023 hieß es dementsprechend, dass spätestens 2029 mit den Baumaßnahmen begonnen werde. Ein erhöhtes Risiko einer verordneten sofortigen Schulschließung besteht derzeit nicht. Alle für den Erhalt der Sicherheit notwendigen Maßnahmen werden unverzüglich umgesetzt. Sie beeinträchtigen jedoch leider den Schulbetrieb nicht unerheblich. Praktisch alle katholischen Schulen des Erzbistums Berlin haben Baumaßnahmen hinter oder in nächster Zeit vor sich. Die Baumaßnahmen können erst starten, wenn die Schule leergezogen ist. Bis dahin wird die Planung erarbeitet. Zeitplan: LPH 2 (Vorplanung) bis Ende 2023, LPH 3 (Entwurf) bis Mitte 2024, LPH 4 (Genehmigung) bis Mitte 2025, LPH 5-7 bis ca. Mitte 2026 bzw. aktuell Mitte 2027.7.1 --- Wann wird es eine Planungssicherheit für Schüler und Eltern geben?
7.2 --- Wann und warum wurde das Angebot gestrichen, dass unsere Kinder an KSSF Abitur machen können?
7.3 --- Wurde ein Bauantrag gestellt?
7.4 --- Wie kam es zu der Entscheidung, dass das Abschmelzen der Schülerzahlen um mehrere Jahre vorgezogen wird? Warum ist das aus Ihrer Sicht notwendig?
7.5 --- Warum wurden die Eltern nicht in die Entscheidung eingebunden?
7.6 --- Was ist ausschlaggebend, dass der Umbau nun doch so sehr nach vorne gezogen wird? Ende des Schuljahrs 2022/23 wurden wir darüber informiert (Elternbrief 30.06.23), dass der Beginn der Renovierung auf 2029 geplant sei und somit - selbst mit 1 mal wiederholen - kein Problem für unseren Jahrgang bestehen würde, die Oberstufe abzuschließen.
7.7 --- Was ist die Notfalllösung, falls die Schule unerwartet von heute auf morgen aus gebäudetechnischen Gründen nicht mehr betreten werden darf? Wie hoch schätzen Sie das Risiko der sofortigen Schließung der Schule?
7.8 --- Welche Schulen wurden schon mal vom Erzbistum auf ähnliche Weise saniert? Können wir uns mit anderen Schulen diesbezüglich austauschen und von diesen lernen? Können wir uns mit anderen Eltern austauschen, die ähnliche Situationen mit ihren Kindern hinter sich haben?
7.9 --- Was ist der Zeitplan für die Baumaßnahmen? Wann wird mit welchen Baumaßnahmen begonnen? Wie wird während der Baumaßnahmen sichergestellt, dass die Kinder weiterhin in einer schönen Lernumgebung gut aufgehoben sind und gerne zur Schule gehen?
8. Bauphase Die Sicherheit und gute Lernbedingungen für die Schüler:innen, Lehrkräfte, weitere Beschäftigten sind im laufenden Bauvorhaben nicht zu gewährleisten. Der Bau startet erst, wenn die Schule leergezogen ist. Ob es am Standort Möglichkeiten eines reduzierten Schulbetriebes geben kann, wird derzeit noch untersucht.8.1 --- Wie wird die Sicherheit der Kinder während der Bauarbeiten gewährleistet (Schutz vor Lärm, Staub und vielen schulfremden Personen)? Wie wird während des Umbaus für Schutz der Kinder vor Baulärm und Baustaub gesorgt?
9. Kommunikation
Inzwischen wurde mehrfach zugestanden, dass die Kommunikation zu Beginn nicht befriedigend verlief. Mit Aufsetzen der Projektstruktur wurde jedoch der Kommunikationsfluss mit den Eltern, den Lehrkräften und anderen Beteiligten sowie der Kirchengemeinde deutlich verbessert. Durch die Umsetzung der Kommunikationsstrategie soll diese positive Entwicklung weitergeführt und vertieft werden. Die Elternbeteiligung erfolgt über die gewählten Gremien. Hier wurde in den letzten Monaten daran gearbeitet, den Kommunikationsfluss deutlich zu verbessern. Eine breitere Information wird durch die Projektwebseite möglich sind, die derzeit erstellt wird. Der Elternabend fand am 18.12.2023 statt. Dies war später als von der Projektleitung angezielt, was notwendig geworden war, um den Eltern schon möglichst konkrete Planungen, beispielsweise in Bezug auf die Frage, wie viele Jugendliche an welchen Schulen aufgenommen werden können, vorstellen zu können. Die Aufgabe der Schulleitung besteht weiterhin darin, einen geregelten Schulbetrieb sicherzustellen und primär den umfangreichen Schulleitungsaufgaben nachzugehen. Bei den Entscheidungen zum Standort Franziskusschule hat die Schulleitung eine beratende Funktion. Die Letztentscheidungen werden vom Träger getroffen. Für die Kommunikation mit den Eltern wurden klare und eindeutige Kommunikationswege festgelegt. Daran hält sich die Schulleitung. Die Schulleitung agiert aus Trägersicht weder passiv noch kommunikationsarm, sondern handelt in der komplexen und schwierigen Situation äußerst umsichtig. Mit der Gemeinde erfolgten inzwischen mehrere Gespräche, eines u.a. mit Pfarrer Wienecke, den Vertretern der zuständigen Räte, dem Generalvikar und den zuständigen Abteilungsleitungen im EBO. Vor Weihnachten erfolgte ein zweites Gespräch zwischen der Projektleitung und den Vorsitzenden der Räte. Im Frühjahr ist eine Einladung der Projektleitung in die Pfarreigremien geplant. Es erfolgt inzwischen ein regelmäßiger und guter Austausch. Auch in die konzeptionelle Entwicklung der zukünftigen Schule wird die Kirchengemeinde eingebunden. Dass die Kommunikation zu Beginn des Prozesses nicht optimal verlaufen ist, haben wir eingeräumt. Angesichts des komplexen Zusammenhangs von Projektanforderungen und den unterschiedlichen Interessengruppen mussten zunächst zahlreiche Fragen geklärt werden, bevor eine sinnvolle Information erfolgen konnte. Die Maßnahme zur Fassadensicherung wurde in einem Schreiben an die Eltern bereits am 13.10.2023 angekündigt: „3. Fassadensicherung: Zur Sicherung der Fassade werden lose Teile entfernt und zum Schutz vor möglicherweise herabfallenden Fassadenstücken in den nächsten Wochen Netze angebracht.“ Weitere Informationen folgten zudem nach Durchführung der angesprochenen Maßnahme per E-Mail an die Eltern am 27.11.2023.9.1 --- Wie beurteilen Sie das Vorgehen, dass der Schulleiter mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht über die anstehenden Änderungen spricht, für die Eltern aber bisher nicht für einen Elternabend zur Verfügung steht?
9.2 --- Wann findet der gegenüber dem Elternrat in der Sitzung vom 19.10.2023 versprochene Elternabend für die 9. und 10. Klassen statt? Sie hatten laut Protokoll der Sitzung zugesichert, dieser werde „nach den Herbstferien zeitnah“ stattfinden. Wie definieren Sie den Begriff „zeitnah“?
9.3 --- Welche Erwartungen hat das Erzbistum an die Schulleitung? Ist die passive Haltung und Kommunikationsärme gewünscht? Was dürfen wir Eltern hier von der Schulleitung erwarten?
9.4 --- Warum werden die Sorgen der Gemeinde auf die Auswirkungen für das kirchliche Gemeindeleben als Folge der Schulschließung nicht ernst genommen?
9.5 --- Warum wurde über die Schulschließung erst so spät, zu spät informiert? Viele Eltern hätten ihre Kinder dann gar nicht auf die KSSF in die 1. Klasse geschickt oder Viert-Klässler wären gewechselt.
9.6 --- Es wurde nun schon mehrfach eine bessere Kommunikation versprochen (und dann wieder gebrochen). Es ist bisher keine Besserung in Sicht. Aktuelles Beispiel: Die Fassade der Schule wird komplett verhangen. Es gab keine Information über die geplante Maßnahme, keine Information, nachdem die Maßnahme durchgeführt wurde. Erst auf Nachfrage durch Eltern bei der Schulleitung wird mitgeteilt, man habe versprochen, regelmäßig zu Fragen zu informieren. Und erst dann kam eine Nachricht zu der Fassade, erst auf Nachfrage und Druck. Warum wurde hier nicht proaktiv über die doch sehr einschneidende Maßnahme informiert? Warum?
10. Aktuelle Renovierungen Im Zuge der Untersuchungen zur Vorplanung wurde der aktuelle Zustand der Fassade begutachtet – mit dem Ergebnis, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Hier musste unverzüglich und sehr kurzfristig gehandelt werden. Die Informationen erfolgten jeweils zu dem Zeitpunkt, an dem die Maßnahmen bekannt wurden. Es wurden alle Möglichkeiten der Fassadensicherung geprüft. Für einen lichtdurchlässigeren Staubschutz hätte die beauftragte Firma keine Gewährleistung übernommen, da dieser für die erforderliche Funktion ungeeignet wäre. Die Haltbarkeit der Netze soll länger als 3 Monate sein – aktuell ca. 2 Jahre, danach erfolgt eine Zustandsprüfung. Die Verhängung muss außerdem eine ausreichende Festigkeit für den Fall aufweisen, dass sich nicht nur Staub, sondern auch Bruchstücke der Fassade lösen. Eine gröbere Maschung wäre wegen evtl. Kleinteile ebenso wenig geeignet. Eine Verhängung der Fassaden im Erdgeschoss ist zum einen wegen der geringen Fallhöhe und den vorhandenen Grünflächen nicht erforderlich und zum anderen wegen der Zugänge zum Gebäude zum Teil nicht möglich. Bei der Fassadensicherung handelt es sich um ein luftdurchlässiges Gewebe. Das Lüften der Klassenräume wird dadurch nicht eingeschränkt. Dies haben die Schülersprecher:innen der Grundschule beim Schüler:innenparlament am 9.1.24 im Übrigen bestätigt. Eine gesundheitliche Gefährdung der Kinder besteht demnach nicht – sie bestünde allenfalls, wenn die Verhängung nicht vorgenommen werden würde. Dass die Verhängung störend ist, steht außer Frage – in diesem Fall geht aber die Sicherheit aller Beteiligten vor. Die Sicherung der Fassade muss – wie schon mehrfach kommuniziert – so lange erhalten bleiben, wie eine Gefahr von dieser ausgeht. Ein Vorziehen der Fassadensanierung vor die Baumaßnahmen erscheint in keiner Hinsicht sinnvoll. Weitere operative Instandsetzungen werden im Rahmen normaler Sanierungsarbeiten – in der Regel während der Schulferien – erfolgen, soweit diese notwendig sind.10.1 --- Warum wurden die Eltern nicht über die einschneidende Maßnahme informiert, und wer stellte die Gefahren an der Fassade fest?
10.2 --- Wir möchten wissen, wer dieses Gutachten erstellt hat? Es sollte geprüft werden, ob alternative Sicherungsmethoden möglich sind.
10.3 --- Warum wurden Sekretariat und Schulleitungsfenster nicht verhängt?
10.4 --- Wie soll unter der Plane ausreichend gelüftet werden?
10.5 --- Für welchen Zeitraum ist die Plane an der Fassade geplant?
10.6 --- Wann findet die Fassadensanierung statt?
11. Schulkonzept Ein Vorschlag für das Konzept der „neuen“ Franziskus-Schule wird bis zum Ende des Schuljahres von Entwicklungsprojekten aus EBO, Lehrkräften und Schulleitung unter Beteiligung von Eltern, Schüler:innen und der Gemeinde erarbeitet. Ein Vorschlag wird bis zum Ende des Schuljahres erarbeitet. Über diesen müssen die zuständigen Gremien (Steuerkreis, Generalvikar, DVR) dann abstimmen. Im Auftrag an die Entwicklungsprojekte der Schule ist enthalten, dass Eltern, Schüler:innen und Gemeinde mit einzubeziehen sind. Die Entscheidung, keine Grundschule mehr zu eröffnen, ist eine Trägerentscheidung. Ansonsten wird der weitere Entwicklungsprozess ergebnisoffen ausgestaltet.11.1 --- Warum gibt es kein Bekenntnis zur Sekundarschule? Es gibt deutlich mehr konfessionelle Gymnasien als Sekundarschulen.
11.2 --- Wann ist mit dem finalen zukünftigen Plan für das neue Schulkonzept zu rechnen?
11.3 --- Wie können sich Eltern in den Findungsprozess mit einbringen?
11.4 --- Was ist das Konzept für die „neue Schule“? Es ist total unglaubwürdig zu sagen, dass man dies noch nicht wisse. Wir fordern die Vorlage des Architektengutachtens, wonach es sich nicht mehr anbieten würde, eine Grundschule in dem Gebäude fortzuführen.
12. Sonstiges